Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht

Mietrecht

Das Mietrecht ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ständigen Änderungen unterworfen. Häufig führt dies zur Unwirksamkeit vertraglicher Regelungen. Umso wichtiger ist es, gerade bei der Gestaltung gewerblicher Mietverträge die jeweils aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Jedoch auch die Prüfung bestehender Mietverhältnisse kann aus Sicht des Mieters von Bedeutung sein, da anderenfalls kostenintensive Pflichten erfüllt werden, die nach dem Vertrag gar nicht mehr geschuldet sind. In diesem Zusammenhang beraten wir umfassend durch unseren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, der aufgrund seiner zusätzlichen Dozenten- und Autorentätigkeit immer mit der aktuellsten Rechtsprechung vertraut ist.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist in vielfacher Hinsicht durch Richterrecht geprägt, was spezielle Fachkenntnisse umso erforderlicher macht. Wir beraten unsere Mandanten und betreuen diese in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsgesetz. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung bei dem Erwerb von Wohnungseigentum, insbesondere vom Bauträger sowie der damit zusammenhängenden Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Auch die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern bzw. mit der Hausverwaltung sowie der Anfechtung von Beschlüssen gehört zu unserem Tätigkeitsfeld. Dabei betreuen wir Verwaltungen wie auch Eigentümergemeinschaften bei allen rechtlichen Fragen.

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