Versicherungsrecht

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Versicherungsrecht bei HSF

Personenversicherung

Wir beraten unsere Mandanten in allen versicherungsvertraglichen Fragen und vertreten diese bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bundesweit.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Recht der Personenversicherung, insbesondere der Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung. Besonders spezialisiert sind wir auf die Beratung und Vertretung von Versicherungsnehmern auf dem Gebiet der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Häufig auftretende Probleme in diesem Bereich sind der Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer und das vom Versicherer bestrittene Vorliegen von Berufsunfähigkeit. Aufgrund unseres reichhaltigen Erfahrungsschatzes sind wir in der Lage, solche Fälle einer rechtlichen angemessenen und wirtschaftlich tragfähigen Lösung zuzuführen, sei es durch außergerichtliche Verhandlungen, sei es durch Erhebung einer Klage auf die versicherte Leistung.

Sachversicherung

Des Weiteren sind wir auch auf dem Gebiet der Sachversicherung, insbesondere der Gebäudeversicherung (Brand-, Wasser-, Sturmschäden), der Hausratversicherung sowie derHaftpflichtversicherung (Privat- und Berufshaftpflicht) tätig. Auch hier unterstützen wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.

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