Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht bei HSF

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Belangen des öffentlichen Baurechts, gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der Referate des privaten Baurechts.

Unsere Tätigkeitsbereiche sind sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren umfassend.

Im vorgerichtlichen Verfahren begleiten und beraten wir Bauherren während der gesamten Baugenehmigungsphase eines Bauprojektes. Hierzu prüfen wir zusammen mit den Planern Baugenehmigungsunterlagen auf ihre Genehmigungsfähigkeit, bevor diese den Baurechtsbehörden vorgelegt werden.

Für betroffene Nachbarn bearbeiten wir Einwendungen im Baugenehmigungsverfahren gemäß § 55LBO. Bereits in diesem frühen Verfahrensfortschritt werden von uns – soweit dies möglich ist - einvernehmliche Lösungen mit den Baugenehmigungsbehörden zum Wohle aller Beteiligten angestrengt. Hierzu führen wir auch Gespräche mit den zuständigen Sachbearbeitern bei den Städten, Landratsämtern und Regierungspräsidien.

Ebenso beraten und vertreten wir unsere Mandanten in Widerspruchsverfahren und in Klageverfahren sowie in Berufungs- und Revisionsverfahren vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten bzw. den Verwaltungsgerichtshöfen und dem Bundesverwaltungsgericht.

Zu unserem Tätigkeitsspektrum zählt ebenso die umfassende Betreuung unserer Auftraggeber im Bereich des öffentlichen Brandschutzes und bei behördlichen Untersagungs- und Abrissverfügungen.

Zudem überprüfen wir die Rechtmäßigkeit von Satzungen, wie z. B. von den Behörden erstellte Bebauungspläne, und die Möglichkeiten, die behördlichen Maßgaben bestmöglich ausnutzen zu können. Diesbezüglich sind wir insbesondere spezialisiert und bundesweit tätig im Feld der Beurteilung und Überprüfung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben für Werbeanlagen.

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