Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Belangen des privaten Nachbarrechts. Hierzu gehören die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Pflanzungen und deren Höhe auf dem eigenen und auf dem Grundstück des Nachbars nach den Vorschriften des Baden-Württembergischen Nachbarrechtes.
Wir beraten unsere Auftraggeber zudem bei Gefährdungen oder Beeinträchtigungen vom benachbarten Grundstück und beurteilen die Zulässigkeit von Überbauten und Anlagen bzw. deren Verstoß gegen nachbarrechtliche Abstandsvorschriften. Wir setzen dabei zunächst den Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen den jeweils beteiligten Nachbarn. Gelingt dies nicht, begleiten wir unsere Mandanten im Schlichtungsverfahren sowie in den Klageverfahren vor den Zivilgerichten.