Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Arbeitsrecht bei HSF

HSF berät und vertritt Unternehmen in allen maßgeblichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeits- und Dienstrechts. Zu unseren Auftraggebern zählen ebenso leitende Angestellte und Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen, die wir bei allen arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten rechtlich unterstützen.

Betriebliche Mitbestimmung

Durch langjährige Erfahrung ist uns das gesamte Spektrum des Betriebs­verfassungsrechts und des Tarifvertragsrechts vertraut. Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat, insbesondere im Hinblick auf den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen, führen Verfahren vor Einigungsstellen und übernehmen die rechtliche Vertretung von Unternehmen in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten. Gegenüber den Gewerkschaften vertreten wir Sie bei Verhandlungen zum Abschluss von Haustarifverträgen.

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