Individuelles Arbeitsrecht

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Individuelles Arbeitsrecht

Arbeitsrecht bei HSF

HSF berät und vertritt Unternehmen in allen maßgeblichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeits- und Dienstrechts. Zu unseren Auftraggebern zählen ebenso leitende Angestellte und Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen, die wir bei allen arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten rechtlich unterstützen.

Individuelles Arbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bereits bei der Einstellung neuer Mitarbeiter. Hierzu entwerfen wir persönlich zugeschnittene Arbeits- oder Dienstverträge und Vergütungsmodelle, wie etwa Provisions-, Bonus- und Tantiemenregelungen. Wir sind Ansprechpartner bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen während des gesamten Vertrags­verhältnisses sowie bei notwendigen Trennungsprozessen durch Aufhebungs­vereinbarung oder Kündigung. Zu unseren Kernkompetenzen zählt die Beratung, Durchführung und rechtliche Begleitung im Rahmen von Re- und Umstrukturierungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung und Veränderung bestehender Betriebs- oder Unternehmensstrukturen oder im Zusammenhang von Personalabbaumaßnahmen. Beim Einsatz von externen Mitarbeitern und Fremdpersonal helfen wir Ihnen die Tatbestände der Scheinselb­ständigkeit und der unerlaubten Arbeitnehmer­­überlassung zu vermeiden. In gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir Sie in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit; hierzu zählt insbesondere die Interessenvertretung im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren ebenso, wie die Geltendmachung von Forderungen aus dem bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnis.

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