HSF berät und vertritt Unternehmen in allen maßgeblichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeits- und Dienstrechts. Zu unseren Auftraggebern zählen ebenso leitende Angestellte und Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen, die wir bei allen arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten rechtlich unterstützen.
Im individuellen Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bereits bei der Einstellung neuer Mitarbeiter. Hierzu entwerfen wir persönlich zugeschnittene Arbeits- oder Dienstverträge und Vergütungsmodelle, wie etwa Provisions-, Bonus- und Tantiemenregelungen. Wir sind Ansprechpartner bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen während des gesamten Vertragsverhältnisses sowie bei notwendigen Trennungsprozessen durch Aufhebungsvereinbarung oder Kündigung. Zu unseren Kernkompetenzen zählt die Beratung, Durchführung und rechtliche Begleitung im Rahmen von Re- und Umstrukturierungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung und Veränderung bestehender Betriebs- oder Unternehmensstrukturen oder im Zusammenhang von Personalabbaumaßnahmen. Beim Einsatz von externen Mitarbeitern und Fremdpersonal helfen wir Ihnen die Tatbestände der Scheinselbständigkeit und der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden. In gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir Sie in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit; hierzu zählt insbesondere die Interessenvertretung im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren ebenso, wie die Geltendmachung von Forderungen aus dem bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnis.