Wir unterstützen Sie im Zusammenhang mit allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dabei erstreckt sich unsere Beratung von der Gründung bis zur Liquidation von Personen- oder Kapitalgesellschaften. Zu den Themen unserer täglichen Beratungspraxis zählt die Cooperate Governance, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen.
Darüber hinaus beraten wir Sie in Ihrer Funktion als Gesellschafter:in, Mitglied der Geschäftsführung, Vorstands, Aufsichts- oder Beirats, insbesondere bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten.
Zum Bestandteil unserer Tätigkeit zählt ebenso die Betreuung von Um- und Neustrukturierungen von Unternehmen und Unternehmensgruppen sowie die Beratung und Betreuung bei Unternehmensumwandlungen – insbesondere Verschmelzungen, Ab- und Aufspaltungen, Ausgliederungen und Formwechsel. Auch in den typischen gesellschaftsrechtlichen Störfällen, wie etwa dem Mehrheits- und Minderheitskonflikt oder dem Konflikt zwischen Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung. Hierzu zählt auch die Interessenwahrnehmung bei Beschlussanfechtungs- und positiven Beschlussfeststellungsklagen von Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie prozessualen Auseinandersetzungen, welche die Abberufung von Organen oder das Ausscheiden von Gesellschaftern oder Aktionären betreffen.