Erbrecht

Erbrecht

Erbrecht

Erbrecht bei HSF

Im Bereich des Erbrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten - auch mit internationalem Bezug - insbesondere bei der Nachlassabwicklung, der Erbenauseinandersetzung, bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen sowie bei der Beantragung von Erbscheinen.

Für unsere Auftraggeber erstellen wir Testamente und Erbverträge und beraten bei entscheidenden Gestaltungsfragen, um spätere Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden. Hierzu zählt insbesondere die Beratung im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge insbesondere durch Schenkung, die Nachfolgeregelung im Unternehmen sowie die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen und Rechenschaftslegung. Im Rahmen unserer Tätigkeit prüfen wir im gerichtlichen Verfahren einstweilige Verfügungen auf deren Richtigkeit und Feststellung der Erbfolge. Im Falle einer Erbenhaftung vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir übernehmen auf Wunsch unserer Auftraggeber die Nachlassverwaltung und die Testamentsvollstreckung.

Ihre Ansprechpartner